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Verständigung

 

Verständigung ist wichtig!

Wenn Sie mit der Arbeit Ihrer Haushaltshilfe unzufrieden sind, sollten Sie ihr das auch mitteilen. Zugleich sollten Sie aber auch überlegen, ob Ihre Anweisungen genau genug waren. Zur Not sollten Sie eine Checkliste anfertigen, damit Ihre Haushaltshilfe etwas zur Orientierung an die Hand bekommt.

Bei der Beschäftigung einer ausländischen Haushaltshilfe sollten Sie folgendes Bedenken und im Vorfeld abklären:

· Vorsicht! Vergewissern Sie sich in jedem Fall, ob Ihre zukünftige Haushaltshilfe eine Auslands- und Aufenthaltsgenehmigung vorweisen kann. Wer das vernachlässigt kann im Falle einer erzwungenen Abschiebung für die Kosten haftbar gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Haushaltshilfe erst einen Tag für Sie gearbeitet hat!

· In machen Ländern herrschen in Punkto Sauberkeit andere Sitten, wenn Sie finden, dass die Haushaltshilfe etwas anders machen sollte, müssen Sie ihr dies (am besten freundlich) mitteilen.

· Stellen Sie keine Haushaltshilfe ein, mit der Sie sich nicht verständigen können. Ihre Angestellt sollte zumindest so viel Deutsch sprechen, dass Sie die Gebrauchanweisung auf den verschiedenen Produkten mit denen sie arbeitet, lesen kann.

Allgemein gilt!
Eine Haushaltshilfe ist eine Angestellte wie jede andere auch. Dass Sie für Sie kocht und bügelt, ist eine schöne Sache: Deshalb sollten Sie ihre Haushaltshilfe auch immer zuvorkommend behandeln. Wenn etwas nicht stimmt oder Sie etwas zu beanstanden haben lohnt es sich immer das direkte Gespräch zu suchen. Eine Haushaltshilfe kann schließlich keine Gedanken lesen und muss aus diesem Grund genau über ihre Wünsche informiert werden.

Zusatzarbeiten
Ohne mündliche Absprachen erledigt eine Haushaltshilfe nur den ihr zugeteilten Arbeitsbereich – Den Haushalt. Wenn Sie zusätzliche Arbeiten erledigen für Sie soll, wie etwa Gartenarbeiten, müssen Sie dies mit ihr absprechen und eventuell in den Arbeitsvertrag hineinschreiben.

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